Wetterbedingte Flugannullierung – Keine Entschädigung für Reisende

Wenn ein Flug wegen einer extremen Wetterlage ausfällt, haben Passagiere kein Recht auf eine Entschädigung. Denn schlechtes Wetter gehört zu den außergewöhnlichen Umständen, die die Fluggesellschaft von einer Verantwortung für die Annullierung entbindet.

Hier ein Blick auf alle „außergewöhnlichen Umstände“, bei denen Sie keine Erstattung des Flugpreises erwarten können:

  • extremes Wetter
  • Naturkatastrophen
  • Terroranschläge (z.B. die Flugausfälle am und nach dem 11. September)
  • unvorhersehbare Streiks
  • unerwartete Flugsicherheitsmängel

Die Umstände müssen also von der Fluggesellschaft nicht absehbar sein oder höherer Gewalt unterliegen. Dann erhalten Sie keine Entschädigung. Die Airlines sind aber laut Europäischem Gerichtshof verpflichtet, die Betreuung der Passagiere zu übernehmen bis ein Ersatzflug zur Verfügung steht.

Allerdings ist auch grundsätzlich fraglich, ob Flugreisende bei extremen Wetterlagen freiwillig einen Flug antreten möchten. Hier einige Eindrücke vom Schneechaos im letzten Winter:

Auch extreme Hitze kann zu Flugausfällen führen, wie zurzeit die Hitzewelle an der amerikanischen Westküste beweist. Dort herrschen Temperaturen von bis zu 50°C, die den Start einiger Flugzeugtypen unmöglich machen, da die zulässige Starttemperatur einige Grad niedriger liegt.

Auch Wirbelstürme oder Gewitterfronten können den Flugbetrieb stören. Sie haben in diesen Fällen keine andere Wahl, als die Annullierung zu akzeptieren. Was Ihnen bei einer Flugannullierung aus anderen Gründen zusteht, erfahren Sie hier.

Unser Tipp: Wenn Sie in einer „ungemütlichen“ Jahreszeit in den Urlaub starten wollen, beobachten Sie schon einige Tage vor dem Abflug die Wetterlage, beispielsweise auf wetter.rumkucken.de. Im Zweifel erhalten Sie Informationen bei Ihrem Anbieter oder direkt am Flughafen.

Denn wenn Sie erst einmal am Flughafen sind, kann der Aufenthalt, besonders bei Schneechaos, lang und ungemütlich werden. Wir drücken Ihnen die Daumen, dass Sie gutes Wetter für Ihre Flugreise haben und wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!

Hier erhalten Sie weitere Informationen über Ihre Rechte als Fluggast: