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Flughafen Zürich testet neue Kontrollgeräte zur Flüssigkeitserkennung
Freiwillige Kontrolle der mitgeführten Flüssigkeiten
Auf dem Flughafen Zürich werden bis zum 29. Februar zwei neue Kontrollgeräte für die von den Passagieren mitgeführten Flüssigkeiten getestet. Dabei kommt ein großes Gerät mit einem Förderband zum Einsatz, welches mittels Magnetresonanztechnik die Flüssigkeiten testet. Ein kleineres Gerät, in dem einzelne Flaschen getestet werden, steht ebenfalls zur Verfügung, dort werden die Substanzen mit Hilfe von Induktion getestet.
Die Testergebnisse sollen zu einer Lockerung des Flüssigkeitsverbotes beitragen.
Wie das Flüssigkeitsverbot heute gehandelt wird
Das heutige Flüssigkeitsverbot ist seit 2006, nach der Vereitelung eines Anschlages mit Flüssigsprengstoff in London, in Kraft. Die EU sucht seit geraumer Zeit nach Möglichkeiten der Lockerung dieses Verbotes, da die Notwendigkeit eines derart restriktiven Gesetzes nicht mehr als gegeben angesehen wird.
Der heutige Stand des Verbotes ist für die Reisenden oft belastend. Es dürfen neben Medikamenten und Babynahrung nur noch Flüssigkeiten im Handgepäck mitgenommen werden, die in Einzelgefäßen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100ml transportiert werden. Diese müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel verpackt sein.
Wird es eine Lockerung des Verbotes geben?
Wie das Flüssigkeitsverbot gelockert wird, lässt sich noch nicht absehen, da die Testergebnisse erst von der EU abgewartet werden müssen. Diese sollen Ende 2012 vorliegen. Neben dem Flughafen Zürich, der die Kontrollgeräte ja nur noch bis Ende Februar nutzt, beteiligen sich nämlich 12 weitere Flughäfen an den Tests. So werden die Geräte unter anderem auch in Brüssel, Madrid, Helsinki sowie London Gatwick durchgeführt.
Alle Ergebnisse der Testreihe müssen ausgewertet werden, so dass wahrscheinlich ab 2013 damit zu rechnen ist, dass Flüssigkeiten wieder im Handgepäck transportiert werden dürfen. Bis es so weit ist, wird weiterhin nach dem heutigen Flüssigkeitsverbot gehandelt.
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