Diebstahl im Urlaub – Wer kommt für die Schäden auf?

Diebe kennen keinen Urlaub und gerade in Ferienhochburgen, an belebten Stränden, bei Sehenswürdigkeiten und in Hotels sind professionelle Langfinger am Werk. Wer auf Nummer Sicher und zumindest auf finanziellen Ausgleich hoffen will, kann eine Versicherung abschließen. In Frage kommen dafür eine spezielle Reisegepäckversicherung oder die allgemeine Hausratversicherung.

Reisegepäckversicherung greift nicht bei Fahrlässigkeit

Eine Reisegepäckversicherung kann günstig direkt mit dem Versicherer oder über das Reisebüro bei Buchung einer Reise abgeschlossen werden. Je nachdem, wie lange die Reise dauert, ist die Erstattungssumme unterschiedlich hoch. Ersetzt werden Beschädigung und Verlust des Reisegepäcks während des Transports sowie Diebstahl während der Reise.

Allerdings greift die Versicherung nicht bei sogenannter Fahrlässigkeit, und die wird von den Versicherern sehr eng ausgelegt. So reicht schon eine Sekunde abgelenkt sein am Flughafen oder auf dem Bahnhof aus, um den Diebstahl des Koffers nicht ersetzt zu bekommen.

Hausratversicherung mit Außenversicherung fürs Ausland

Eine Alternative zu einer Reisegepäckversicherung ist die klassische Hausratversicherung. Hier ist allerdings auf die teilweise sehr unterschiedlichen Konditionen der Versicherer zu achten. In der Regel ist für Auslandsaufenthalte eine sogenannte ergänzende Außenversicherung abzuschließen.

Bei neueren Verträgen gilt der Schutz weltweit mit einem Ersatz von 10 Prozent des Werts, maximal allerdings in der Regel 10.000 Euro. Auch hier lohnt ein Blick auf die einzelnen Anbieter, denn es gibt auch einige, die mehr oder weniger zahlen, auch abhängig vom Selbstbehalt.

Hausratversicherung nur bei Raub und Überfall

Zudem lauern auch bei der Hausratversicherung im Ausland Fallen: Gegen einfachen Diebstahl ist der Versicherungsnehmer nämlich prinzipiell nicht versichert, es muss Raub oder Einbruch polizeilich bestätigt werden. Gerade die so gefürchteten Trickdiebstähle auf Märkten und belebten Plätzen im Ausland sind nicht versichert.

Leer geht auch aus, dessen Wohnmobil oder KFZ aufgebrochen und ausgeräumt wird, die Außenversicherung gilt ausschließlich im Hotel oder in der zeitweilig gemieteten Ferienwohnung. Wird eine Ferienwohnung im Ausland als dauernder Zweitwohnsitz bezogen, ist eine weitere Hausratversicherung fällig.

Handy-Versicherung gegen Diebstahl

Immer mehr Urlauber reisen mit teurem Handy, iPod oder Smartphone in den Urlaub. Für Diebe stellen Sie eine begehrte Beute dar und werden mit Vorliebe gestohlen. Hier haben in jüngerer Zeit Versicherer eine Marktlücke entdeckt und bieten spezielle Handy-Versicherungen auch bei einfachem Diebstahl.